Die
Okertalsperre ist eine von sechs Talsperren im Harz, die für die
Trinkwasserversorgung, den Hochwasserschutz und die Energieerzeugung gebaut
wurden. Wegen seines Y-förmigen Grundrisses nennt man den 1956 aufgestauten
Okersee auch "das blaue Y" (in nebenstehender Grafik liegt
es auf dem Kopf). Die Talsperre faßt 46 Mio m³ Wasser; bei einer
maximalen Tiefe von 67 m an der hat der See eine Oberfläche von 2,25 km².
Der Wasserspiegel liegt bei gefülltem See 417 m hoch. Die Okertalsperre
wurde damit zum höchstgelegenen Segelrevier Norddeutschlands.
Eingebettet in die tiefen Taleinschnitte zwischen den dicht bewaldeten Harzbergen wartet
das Revier mit stark wechselnden, häufig unberechenbaren Windverhältnissen
auf. Sie fordern vom Segler laufende Korrektur von Segelstellung und Kurs. Als
Entschädigung erhält er ständig neue Ausblicke auf eine reizvolle
Gebirgslandschaft, wie sie sonst kein Segelrevier in Norddeutschland bietet.
Der Okersee wird sowohl von Seglern, Surfern und Ruderern als auch von Schwimmern,
Tauchern und Anglern gern genutzt.
1 Allgemeines
1.1 Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV, den van von der lSAF oder dem technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse der Ausschreibung und der Segelanweisung gesegelt.
1.2 Die Segelanweisung kann durch Aushang am Mitteilungsbrett geändert werden. Die Änderung wird spätestens eine Stunde vor dem Ankündigungssignal bekanntgegeben.
1.3 Alle teilnnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder Kopien bereithalten.
1.4 Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Änderungen müssen eine Stunde vor dem Ankündigungssignal der Wettfahrtleitung angezeigt werden.
1.5 Steuerleute müssen im Besitz eines vorgeschriebenen Führerscheines sein.
1.6 Steuermannswechsei ist nicht erlaubt. Mannschaftswechsel muss der Wettfahrtleitung angezeigt werden.
1.7 Ein Boot darf während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren, noch spezielle Funkmitteilungen erhalten.
2 Sicherheitsbestimmungen
2.1 Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbstverantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verlust an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben.
2.2 Sei der Zeigen der Flagge "Y" am Land oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht Nichttragen führt zur Disqualifikation.
3 Bekanntmachungen an Land
3.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der offiziellen Tafel.
3.2 Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Mast signalisiert:
Flagge "L": An der offizielen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt
Antwortwimpel "A": Startverschiebung
Flagge "P": Bitte unverzüglich auslaufen, es erfolgt in Kürze ein Start
Flagge "AP" über "A": Heute keine Wettfahrt
Zahlenwimpel "2": Es ist beabsichtigt heute mehrere Wettfahrten zu segeln
Flagge "Y": Schwimmweste vor dem Auslaufen anlegen
Flagge "S": Protestzeit läuft ( Letzten 30 Miniuten Halbmast)
Klassenflagge zusätzlich: Signal gilt nur für diese Klasse
4 Start
4.1 Die Wettfarten werden nach WR 26 System 1 mit 10 Minuten Abständen gestartet.
4.2 Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit blauer Flagge und einer orangener Tonne.
5 Bahnen
5.1 Die Bahnmarken haben orangene Farben und tragen Nummern.
5.2 Die abzusegelnden Bahn und Rundenzahl wird durch Nummerntafeln am Startmast angezeigt.
6 Ziel
6.1 Die Ziellinie wird gebildet durch den Mast mit einer blauen Flagge und einer orangener Tonne.
6.2 Die Ziellinie darf nur zum Zieldurchgang überquert werden.
7 Proteste / Ersatzstrafen
7.1 Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrdeitung beim Zieldurchgang durch zeigen einer roten Flagge mitteilen. daß es protestiert. Die Protestfrist beginnt am Ende der Wettfarhrt. Sei direkt aufeinanderfolgenden Wettfahrten, der letzten Wettfart des Tages. Die Dauer der Protestfrist beträgt sechzig Minuten.
7.2 Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist der Wettfahrtleitung anzeigen.